Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger – Mitglieder in Aufsichtsräten
Ratsmitglieder und sachkundige Bürgern in den Ausschüssen erhalten für ihre Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen, die seitens des Landes NRW in der „Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“ vom 19. 12. 2007 / Geändert am 01.11.2020 festgelegt sind. In Gütersloh erhalten Ratsmitglieder eine monatliche Pauschale in Höhe von 308,00 € zzgl, 21,20 € Sitzungsgeld. Der Steuerfreibetrag ist mit 2.124 € angesetzt. Sachkundige Bürger erhalten für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen einen Betrag von 32,30 € pro Sitzung. Der Steuerfreibetrag ist mit 2.100 € angesetzt. Dem Fraktionsvorsitzenden wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 834,00 € gewährt. Für Fahrten mit dem Auto werden derzeit 0,30 € je km, mit dem Bus 4,40 € pro Sitzung und mit dem Fahrrad 0,06 € je km erstattet.
Übersicht regelmäßige Einnahmen / Ausgaben der BfGT Fraktion | |
z.B. für das Jahr 2020 / jährliche Ausgaben | |
Personalkosten Geschäftsstelle inkl. Sozialabgaben | 7.619,24 € |
Miete inkl. Nebenkosten | 8.654,00 € |
Telefon / Fax / Internet etc.* | |
Computer / Homepage* | |
Sonstige Bürokosten* | |
Porto* | |
Bewirtung* | |
*in Summe | 1.813,84 € |
Gesamt | 18.087,08 € |
Fraktionskostenzuschuss | 17.240,00 € |
Unterdeckung | -847,08 € |
Mitglieder der BfGT-Fraktion sind auch in Aufsichtsräten / Verwaltungsräten vertreten. Die Aufwandsentschädigung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse beträgt 300 € pro Sitzung. Sitzungen des Aufsichtsrates der Stadtwerke werden mit 150 € abgegeolten. Für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat des Klinikums Gütersloh wird eine Sitzungspauschale von 100 € gewährt. Der Gewerbepark Flughafen GmbH zahlt den Aufsichtsratsmitgliedern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 € pro Sitzung.
Ratsfraktion
Die Finanzierung der Ratsfraktion erfolgt nach Vorgaben der Gemeindeordnung NRW durch städtische Zuschüsse. Die Ausgaben werden gegenüber der Stadt Gütersloh durch einen Verwendungsnachweis belegt. Nicht verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. In den Jahren 2013 – 2020 sind keine Spenden von „Nicht-BfGT-Vereinsmitgliedern“ eingenommen worden. Die Kommunalwahlen 2014 und 2020, sowie der Bürgermeisterwahlkampf 2015 und 2020 wurden aus Eigenmitteln des Vereins, ohne Spendengelder finanziert.
Zuwendungen für die Fraktionsgeschäftsführung
Der Rat hat am 31.10.2014 über die Zuwendungen an die Ratsfraktionen entschieden. Danach setzen sich die jährlichen Fraktionszuwendungen zusammen aus einem für alle Fraktionen gleichen Sockelbetrag von 5.400 € je Fraktion sowie einem von der Mitgliederzahl der Fraktion abhängigen Mitgliederbetrag von 1.920 € je Fraktionsmitglied. Am 29.06.2012 hat der Rat beschlossen, dass fraktionslose Mitglieder im Rat eine finanzielle Zuwendung zum Zwecke ihrer Vorbereitung auf die Ratssitzungen erhalten
Fraktion | Mitglieder | Sockelbetrag | Mitgliederbetrag | Zuschuss Gesamt |
CDU | 17 | 5.400,00 | 32.640,00 | 38.040,00 |
Grüne | 14 | 5.400,00 | 26.880,00 | 32.280,00 |
SPD | 11 | 5.400,00 | 21.120,00 | 26.520,00 |
BfGT | 7 | 5.400,00 | 13.440,00 | 18.840,00 |
AfD | 3 | 5.400,00 | 5.760,00 | 11.160,00 |
FDP | 2 | 5.400,00 | 3.840,00 | 9.240,00 |
Linke UWG | 1 1 | 2.636,00 2.636,00 | — — | 2.636,00 2.636,00 |
Gesamt | 56 (2020 bis 2025) |