Mobilitätsausschuss

Mobilitätsausschuss (Mobi)

Vorsitzender:
1. Stellvertretender Vorsitzender:
2. Stellvertretende Vorsitzende:

16 stimmberechtigte Mitglieder:
2 beratende Mitglieder :

Maik Steiner (die Grünen)
Ingold Klee (die Grünen)
Georg Hanneforth (CDU)

5 CDU/4 Grüne/3 SPD/2 BfGT/1 AfD/1 FDP
1 Integrationsrat / 1 ADFC e.V. Kreisverband GT

Unser BfGT-Team im Mobilitätsausschuss (Mobi)

Sprecherin:
Mitglied im Ausschuss:

Stellvertretende Mitglieder:

Andreas Müller
Tassilo Hardung

Chris Ziegele
Jürgen Behnke
Klaus Sperling
Nicole Mandalka   

Thomas Kessenjohann

Michael Wieland

Aufgabenbereiche

Lt. §16 Besondere Zuständigkeiten des Mobilitätsausschusses, u.a. für Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung (Budgetbereiche Verkehrsplanung und ÖPNV), Fachbereich Tiefbau

Der Mobilitätsausschuss hat folgende besondere Entscheidungsbefugnisse:

(1) Entscheidungsbefugnisse in Verkehrsangelegenheiten
1. Verkehrslenkende Maßnahmen, durch die die Grundsätze der Verkehrsplanung berührt werden

2. Verkehrsentwicklungsplanung wie bspw. der Verkehrsentwicklungsplan, Mobilitätskonzepte, Radverkehrskonzepte (lokal und regional) und vorbereitende verkehrliche Planungen, sofern nicht der Rat wegen der besonderen Bedeutung oder gesetzlich zuständig ist

3. Angelegenheiten des Fuß- und Radverkehrs, soweit nicht aufgrund der besonderen Bedeutung der Rat zuständig ist

4. Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs, soweit aufgrund der besonderen Bedeutung nicht der Rat zuständig ist

5. Förderung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum

6. Stellungnahmen zu Planungen Dritter im Bereich der Verkehrsplanung

7. Aus- und Umbau von Straßen, sofern diese nicht Geschäft der laufenden Verwaltung sind

8. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen von besonderer Bedeutung

9. Grundsatzentscheidungen zur Straßenbeleuchtung

10. Grundsatzentscheidungen zu Beschilderung, Parkleitsystem und Parkraumbewirtschaftung

(2) Entscheidungsbefugnisse in Stadtentwässerungsangelegenheiten

1. Stellung von Anträgen in wasserrechtlichen Verfahren auf Einleitung von Planfeststellungsverfahren zum Ausbau von Gewässern zweiter Ordnung oder zur Anlegung von Regenrückhaltebecken

2. Konzeption der Abwasserentsorgung (z.B. Generalentwässer-
ungsplan)

3. Beschlussfassung über Maßnahmen zum technischen Hochwasserschutz